ROLLER
Öffentliche Straßen
- Ein E-Roller wird als Fahrradfahrer gewertet. Dies bedeutet, dass die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer gelten. Dies bedeutet die Benutzung von Straßen und Fahrradwegen und die Beachtung der Beschilderung.
- Solange nicht zu viele Fußgänger unterwegs sind, darf auch auf Fußgängerwegen, Bürgersteigen oder Fahrradwegen gefahren werden.
- Auf Fußgängerwegen oder Bürgersteigen darf beim Überholen von Fußgängern max. 6 km/h gefahren werden. Bei starkem Fußgängerverkehr darf nicht auf den Bürgersteigen gefahren werden. Dann muss der Roller geschoben oder auf der Straße gefahren werden.
- Nur eine Person darf auf dem E-Roller stehen. Passagiere dürfen nicht mitgenommen werden.
- Es gibt keine Höchstgeschwindigkeit für kleine Elektrofahrzeuge jedoch eine Geschwindigkeitsdrosselung. Das Fahrzeug sollte vom Hersteller auf 20 km/h gedrosselt sein. Dies ist nicht gegeben, wenn der Benutzer die Höchstgeschwindigkeit selbst ändern kann.
- Es besteht keine Helmpflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms bei Elektrorollern empfohlen.
- Eine Altersgrenze besteht für den Gebrauch von Elektrorollern nicht, jedoch haben einige Leihfirmen eine Obergrenze von 16 oder 18 Jahren eingeführt.
- Elektrische Longboards fallen in die selbe Kategorie wie Elektroroller.
Anpassungen während den Veranstaltungen
- Rücksichtnahme auf Fußgänger Fahrzeuge aller Art müssen in der roten Zone* Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
- Wir empfehlen, einen Helm zu tragen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung I. Nur Roller mit gedrosselter Geschwindigkeit sind zugelassen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung II. Oberste Geschwindigkeit in der roten Zone: 6 km/h
- Im Parkhaus, in Gebäuden und in Außengängen der Hotelgebäude ist Roller fahren verboten.
*dort befinden sich viele Fußgänger.
ZUGANG
Um an unseren Konferenzen teilzunehmen, ist Zugang notwendig zu:
- Saal
- Hauptpforte bei Anreise im eigenen Kfz
EINLASS DURCH DIE HAUPTPFORTE
Neu: Elektronische Zugangskontrolle an der Hauptpforte.
Der Einlass an der Hauptpforte ist nur möglich, wenn das Kfz-Kennzeichen vorher auf der Oslofjord-App hinterlegt wurde. Du kannst bis zu 3 Kfz-Kennzeichen angeben.
Du musst also dein Kfz-Kennzeichen registrieren,
an der Veranstaltung angemeldet sein
und/oderr
eine Reservierung einer Suite, Residenz oder Wohneinheit haben.
Wenn ein BCC-Mitglied eingeladen wird, muss der Einladende das Kfz-Kennzeichen des Eingeladenen vorab auf der Oslofjord App registrieren um den Zugang über die Hauptpforte zu gewährleisten.
Alle die durch die Hauptpforte ins Hauptgelände gelangen sind verpflichtet, sich mit den Park-Regeln auf Oslofjord bekannt zu machen.
ZUGANG ZU DEN HÜTTEN
Für den Zugang zu den Hütten, zum Tømmerkollen, Solåse, und Brunstadlia oder dem Konferenzzentrum muss ein Nutzungsrecht bestehen.
ZUGANG ZUM SAAL
Zugang zum Saal nur mit Anmeldung zu einer Veranstaltung.
Am Saaleingang muss die Eintrittskarte gezeigt werden. Du findest sie in der Bestätigungs-Email oder auf event.bcc.no spätestens eine Woche vor der Veranstaltung.
GRUNDSÄTZLICHES
Sollte es bei der Einfahrt zu Problemen kommen, kann der Fahrer das Wachtpersonal kontaktieren. Kontaktinformationen sind an der Hauptpforte verfügbar. Das Wachtpersonal ermöglicht bei aktiver Reservierung auf Oslofjord oder bei Teilnahme an einer Veranstaltung den Zugang zum Gelände.
Während der Veranstaltungen gibt es ein reich gefülltes Programm für die Teilnehmer. Deshalb sollte an Veranstaltungstagen Besuch außerhalb von BCC vermieden werden
Ein angemeldeter Teilnehmer/Mieter/Nutzungsrecht-Inhaber mit Reservierung kann BCC-Mitglieder zum Tagesbesuch einladen, auch wenn sie nicht zur Veranstaltung angemeldet sind. Eine Teilnahme an den Versanstaltungen ist jedoch nicht möglich. Der Einladende ist für die Gäste während ihres Aufenthalts verantwortlich und muss deren Kfz-Kennzeichen auf der Oslofjord-App registrieren.
Ein BCC-Mitglied ohne Einladung kann sich während der Veranstaltung nicht auf dem Gelände aufhalten.
Die Crew und andere Mitwirkende werden vom Arbeitgeber/Auftraggeber über die Zugangsroutinen und das Parken informiert.